SPÖ Hornstein

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11.11.2019 Anfrage zum Thema "Nachbarschaftshilfe plus"


Eines der wichtigsten Rechte eines Gemeinderats ist das Fragerecht an den Bürgermeister und die Gemeindevorstände und etwaige Ausschussvorsitzende. Hiermit kann auf Missstände hingewiesen und Aufklärung über Dinge verlangt werden die in den Einflussbereich der Gemeinde fallen. Derartige Anfragen müssen, wenn sie nicht mündlich in einer Gemeinderatssitzung beantwortet werden spätestens binnen 8 Wochen schriftlich beantwortet werden. § 40 Abs. 3 und 4 besagt Folgendes:

(3) In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde sind die Mitglieder des Gemeinderats berechtigt in den Gemeinderatssitzungen Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung zu beantworten.

(4) Anfragen nach Abs. 3 können auch schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. Die Anfrage ist längstens innerhalb von acht Wochen nach dem Einlangen schriftlich zu beantworten. Findet innerhalb dieser Frist eine Sitzung des Gemeinderats statt, so kann die Anfrage auch mündlich beantwortet werden.

Wir als SPÖ Hornstein nutzen dieses Fragerecht um Aufklärung über Missstände und intransparente Vorgänge in unserer Gemeinde zu erhalten.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Lieber Christoph,

Sehr geehrter Herr Amtsleiter,

Sehr geehrter Herr Amtsleiter-Stv.,

im Hinblick auf § 40 Abs. 4 Bgld. Gemeindeordnung stelle ich folgende Anfrage an den Bürgermeister:


Thema, Nachbarschaftshilfe plus


1) Wie viele Anrufe/Anfragen gab es bei Nachbarschaftshilfe plus seit Projektbeginn in Hornstein?

2) Welche Dienste wurden wie oft angefragt?

3) Wie viele Beratungstermine und persönliche Anfragen fanden im Haus der Generationen statt?

4) Wie viele Betreuungstermine kamen zu Stande?

5) Wie viele Kilometer wurden seit Projektbeginn in Hornstein für das Projekt Nachbarschaftshilfe plus verfahren?

6) Wie viele ehrenamtliche HelferInnen haben Fahrten/Dienste übernommen?

7) Wie viele Personen nehmen Nachbarschaftshilfe plus in Anspruch?

8) Am 22.10. gab es eine Veranstaltung von Nachbarschaftshilfe plus im Forsthaus, die Postwurfsendung mit der Terminankündigung dazu war am selben Tag im Postkasten

9) Wer hat diese Aussendung beauftragt/bezahlt?

10) Wie viele Personen haben an dieser Veranstaltung im Forsthaus am 22.10. teilgenommen?


Ich Danke für eine zeitnahe Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Schwarcz-Breuer

GR SPÖ Hornstein